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Bürger können Fragen stellen

Kreistag

Zur nächsten Kreistagssitzung am 17. September haben die Einwohner das erste Mal Gelegenheit, Fragen an den Landrat zu stellen. Mit einer Frist von fünf Arbeitstagen vor der Sitzung konnten sie schriftlich ihre Fragen einreichen.

Bisher gab es diese Möglichkeit nicht, die viele aus Gemeinderatssitzungen kennen. Bei der Anfrage an den Landrat sind die Einwohner an dieselben Spielregeln gebunden wie die Kreistagsmitglieder: Neben der Frist zur Einreichung ist auch der Fragebereich begrenzt. Fragen können nur zum eigenen Wirkunsgbereich des Landkreises und zur Ausführung der Beschlüsse des Kreistages gestellt werden. In der Sitzung beantwortet der Landrat oder ein von ihm beauftragter Mitarbeiter die Frage zu Beginn der Sitzung mündlich; im Anschluss an die Sitzung binnen vier Wochen schriftlich. Während der Kreistagssitzung sind zwei Nachfragen zum Sachverhalt erlaubt. Ist der Fragesteller nicht anwesend, wird die Frage schriftlich beantwortet und dem Protokoll als Niederschrift beigegeben, damit alle Kreistagsmitglieder ebenfalls über die Frage und die Antwort unterrichtet sind.

Es bleibt abzuwarten, wie dieses neue, begrüßenswerte Instrument von den Bürgerinnen und Bürgern angenommen und genutzt wird.

 

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